Kraftfahrzeuge mit:
Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Kraftfahrzeuge und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit:
Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber Klasse D1 berechtigt ist.
Kraftfahrzeuge mit:
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: C1
Kraftfahrzeuge Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger:
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.