LKW

LKW-KLASSEN

Kraftfahrzeuge mit:

  • mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg (auch mit Anhänger)
  • nicht mehr als 8 Personen

Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Kraftfahrzeuge und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • Klasse C1 einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
  • Klasse B einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber Klasse D1 berechtigt ist.

Kraftfahrzeuge mit:

  • mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg (auch mit Anhänger)
  • nicht mehr als 8 Personen

 

Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Eingeschlossene Klassen: C1

Kraftfahrzeuge Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger:

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.