Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
Dreirädrige Kleinkrafträder & Vierrädiger Leicht-KfZ mit:
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Krafträder mit:
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM
Krafträder mit:
Mindestalter: 18 Jahre,
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A,
21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2