Motorrad

MOTORRAD-KLASSEN

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln

  • nicht mehr als 50 ccm Hubraum
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Besondere Sitze für die Beförderung von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht werden.

Mindestalter: 15 Jahre

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder & Vierrädiger Leicht-KfZ mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg

Mindestalter: 15 Jahre

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Eingeschlossene Klassen: AM

Krafträder mit:

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Mindestalter: 18 Jahre,
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Eingeschlossene Klassen: AM, A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:

  • Hubraum über 50 cm³  oder bbH über 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
    Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/H
    Leistung über 15 kW

Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A,
21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

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