Zugmaschinen

ZUGMASCHINEN-KLASSEN

Zugmaschinen:

  • nicht mehr als 60 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen nicht mehr als 40 km/h

Nur zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken (jeweils auch mit Anhängern).

 

Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Eingeschlossene Klassen: L, AM

Zugmaschinen:

  • nicht mehr als 40 km/h
  • sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Nur zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken (jeweils auch mit Anhängern).

 

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

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