Zugmaschinen:
Nur zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: L, AM
Zugmaschinen:
Nur zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung